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Pferdelebensversicherung: Worauf sollte der Pferdehalter achten?

Von Doris Jessen, geschrieben am 13. Februar 2024

Fohlen am Halfter
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Halfterfuehrigkeit

Wer ein jüngeres, gesundes Pferd – oder gar ein Fohlen – besitzt, mag nicht gerne an den Tod denken. Und dennoch ist der leider allgegenwärtig, wie traurige (Un)Fälle beweisen.  Dies gilt vor allem für den Fall, dass Pferde viel transportiert werden – sei es zu Turnieren oder Zuchtzwecken. Vor einem möglichen Verlust des Pferdes kann die Pferdelebensversicherung nicht schützen. Sie erstattet aber den Wert des Tieres und ermöglicht dem Reiter im traurigen Ernstfall die weitere Ausübung seines Hobbys mit einem neuen Pferd. Allerdings gibt es vor Abschluss eines solchen Vertrages einige Aspekte zu beachten.

Die landläufige Meinung zur Pferdelebensversicherung ist, dass sich diese nur bei sehr hochwertigen Pferden lohnte. Diese Auffassung ist allerdings so nicht richtig, denn für den einen Pferdebesitzer bedeutet ein Verlust eines Pferdes im Wert von 5.000 Euro schon das Ende des Reitsports, für den anderen Besitzer ist erst der Verlust von 500.000 ein herber Schlag. Man hört weiterhin häufig, die Prämien für Pferdelebensversicherungen beliefen sich immer auf 10 Prozent der Versicherungssumme und man habe das Pferd nach einigen Jahren „noch einmal bezahlt „. Auch das stimmt heute dank der Angebotsvielfalt nicht mehr.

Hierzu Sabrina Finkeldey, Geschäftsführerin von HORSE-LIFE: „In früheren Zeiten gab es nur wenige Versicherer, die eine Pferdelebensversicherung anboten. Die Zahl der Anbieter ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch die verschiedenen Arten der Absicherungen sind heutzutage auf den einzelnen Kunden, seinen persönlichen Bedarf und den Gebrauch des Pferdes zugeschnitten. Für viele Versicherungsnehmer reicht eine Absicherung bei Tod bzw. Nottötung aus. Andere Kunden hingegen möchten zusätzlich gerne die Sportuntauglichkeit durch Unfall absichern, eine Sportuntauglichkeit infolge Unfall oder Krankheit, welche wir – auf Anfrage – auch gerne anbieten, einen Versicherungsschutz bei dauernder Deckuntauglichkeit, oder auch Spezialversicherungen bei Transporten, für eine kurze Laufzeit, oder eine Absicherung während einer Operation (Narkoseversicherung). Die Prämien liegen alle deutlich unter 10 Prozent der Versicherungssumme und ermöglichen so nahezu jedem Pferdehalter eine Absicherung des Wertes seines Pferdes.“

Die Angebote der verschiedenen Versicherer sind sehr unterschiedlich und ein genauer Vergleich lohnt sich auf jeden Fall (s. dazu auch der Beitrag „Versicherungen rund ums Pferd: Versichern – Pflicht oder Kür?). Hat man sich grundsätzlich für eine Lebensversicherung entschlossen, gibt es allerdings einige Aspekte zu beachten.

Versicherungssumme: Wie viel ist das Pferd wert?

Für die die Versicherungssumme zählt nicht der ideelle, sondern der Marktwert des Pferdes. Er ist abhängig vom Alter, den Erfolgen, der Ausbildung und der Abstammung des Tieres. Viele Versicherer zahlen schon in der Grunddeckung (Tod oder Nottötung) die Versicherungssumme nicht zu 100 Prozent, sondern nur 80 Prozent aus.
Bei manchen Versicherern werden auch nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (meist dem neunten Lebensjahr des Pferdes) nur noch 70 Prozent ausgezahlt. Dagegen gibt es Anbieter, die 100 Prozent und somit den eigentlichen Wert des Pferdes auszahlen (auch wenn die Pferde älter als neun Jahre sind).

Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass einige Versicherer bei Versicherungssummen über 25.000 Euro generell nur 70 Prozent auszahlen, andere Versicherungsgesellschaften leisten hier 100 Prozent.

Deckungsumfang

Der Kundenbedarf an den Deckungsumfang der Pferdelebensversicherung ist unterschiedlich. Für den einen Versicherungsnehmer reicht eine Basisabdeckung des Risikos, die den Tod oder die Nottötung durch alle Risiken inklusive Transport und Diebstahl absichern sollte, der andere Kunde wünscht über die Grunddeckung hinaus eine Absicherung der Sportuntauglichkeit oder der Deckuntauglichkeit. Spezialisierte Versicherer bieten hier unterschiedliche Varianten.

Wartezeiten

Nach Eingang der Unterlagen beim Versicherer werden diese bearbeitet und es wird die Versicherungspolice erstellt. Das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen zeigt dem Versicherungsnehmer dann schnell auf, dass es eine Wartezeit gibt, in der der Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht gegeben ist. Auch hier gibt es Versicherer (wie beispielsweise HORSE-LIFE), die den kompletten Versicherungsschutz ab dem ersten Tag gewähren und auf Wartezeiten verzichten.

Höchsteintrittsalter und Staffelprämien

Beim Höchsteintrittsalter gibt es viele Abweichungen der Anbieter. Während die einen nur Pferde aufnehmen, die jünger als elf Jahre sind, nehmen andere Anbieter auch noch Pferde bis zu 14 Jahren zur Neuversicherung auf.

Die meisten Versicherer haben Staffelprämien. Der Versicherungsnehmer versichert also beispielsweise ein Pferd mit einer Versicherungssumme von 5.000 Euro für eine prozentuale Nettoprämie von circa 7 Prozent der Versicherungssumme. Würde dieser Versicherungsnehmer ein Pferd mit dem Wert von 10.000 Euro versichern wollen, würden ihm schon weit über 9 Prozent berechnet werden. Auch hier gibt es Anbieter, die ohne Staffelprämien arbeiten. Die Prämienprozentsätze bleiben konstant, egal bei welcher Versicherungssumme.

24-Stunden-Notruf

Ein wichtiger Aspekt ist ein „rund um die Uhr“ verfügbarer Notrufservice, denn laut Versicherungsbedingungen muss der Versicherer vor der Nottötung eines Pferdes informiert werden, um dessen Zustimmung einzuholen. Nichts kann in solchen Fällen schlimmer sein, als eine Bandansage (weil vielleicht gerade Wochenende ist und kein Entscheidungsbevollmächtigter erreichbar ist). Eine Zustimmung zur Nottötung muss immer innerhalb von Minuten gewährleistet sein, um dem Pferd unnötige Qualen zu ersparen.

Kostenbeihilfe des Versicherers im Schadensfall

Einige Anbieter bieten dem Versicherungsnehmer bei lebensrettenden Operationen und bei Kolikoperationen eine Kostenübernahme der anfallenden OP-Kosten. Dieses ist ein zusätzlicher Bonus.

Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer

Jede erhebliche Störung im Allgemeinbefinden des Pferdes, die es erforderlich macht einen Tierarzt zu konsultieren, eine Lahmheit oder sonstige Anzeichen einer Erkrankung, Unfälle, Seuchen oder Seuchenverdacht, Abhandenkommen und natürlich der plötzliche Tod des Pferdes sollten dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Dafür sollte der Pferdehalter die Telefonnummer seines Ansprechpartners sicherheitshalber im Schadensfall in seinem Handy speichern.

Sportuntauglichkeit der Pferdelebensversicherung im Versicherungsfall

Bei einer Sportuntauglichkeit durch Unfall und/oder Krankheit wird die Versicherungssumme geleistet. Nach Abrechnung durch den Versicherer geht das Pferd normalerweise in den Besitz der Versicherungsgesellschaft über. Auch hier gibt es Ausnahmen. Spezialisierte Anbieter vereinbaren vertraglich, dass das Pferd nach Auszahlung der Versicherungssumme sogar ohne Zahlung eines Restwertes an den Versicherer im Eigentum des Versicherungsnehmers verbleibt.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss?

Das Pferd sollte möglichst versichert werden, sobald es sich in Besitz des Pferdehalters befindet. Beim Kauf eines neuen Pferdes wird normalerweise eine Ankaufsuntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchungsart wird auch zum Abschluss einer Pferdelebensversicherung gefordert. Man spart also den erneuten Aufwand und die erneuten Kosten, wenn die Lebensversicherung für das Pferd in Verbindung mit dem Kauf abgeschlossen wird.

Pferde die bereits schwer erkrankt sind, können nicht mehr in die Versicherung aufgenommen werden. Das Pferd muss also versichert werden, solange es gesund ist.

Wenn das Pferd bereits einmal operiert werden musste oder kleinere Mängel in klinischer und röntgenologischer Hinsicht zu verzeichnen sind, bedeutet dies nicht eine grundsätzliche Absage für die Aufnahme in die Versicherung. Oft können bestimmte Vorerkrankungen auch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden und das restliche Risiko bleibt abgesichert.

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